Hallo Forum,
seit langen mal wieder zurück...
Ich möchte mal einen Ausschnitt aus einem Gutachten, daß "gegen" mich vorliegt zur Diskussion stellen:
Regio 16 un 26 wurde je ein Implantat gesetzt, die Implantate mußten wieder entfernt werden.
Championsimplantate werden sehr stark mit der Indikation "transgingivale" oder "transmucosale" Implantatinseration beworben.
In diesem Fall wird die Implantatbohrung durch die intakte Gingiva geführt. Es gibt, nur mit einem OPG ausgerüstet, keine Information über die Breite des an dieser Stelle zahnlosen Alveolarfortsatz. Es fehlt schlicht die dritte Dimension. In diesem Fall ist es grob fahrlässig ohne Eröffnung des knöchernen Alveolarfortsatzes zu implantieren. Genau so wurde aber implantiert. Wenn man dies tut, nimmt man den Mißerfolg billigend in Kauf.
Was antwortet man darauf, bzw. nimmt dazu Stellung?
Mit nicht ganz so guter WE Laune aus dem Vorharz
Ralf